3G adé und passé! Auch in Thüringen seit 03. April 2022

Viele Fragen – wir geben die Antworten!

Wie die Maskenpflicht sind auch die 3G-Regeln in Thüringen seit vergangenem Sonntag passé. Doch was heißt das konkret? Mit dem Beschluss der Sondersitzung des Thüringer Landtags am 31. März 2022 ist auch der 3G Nachweis, also entweder geimpft, genesen oder getestet, seit dem 03.04.2022 nicht mehr notwendig. Denn mit überwiegender Stimmen-Mehrheit aus den Reihen der Opposition wurde die Verlängerung dieser Vorgabe abgelehnt und der rot-rot-grünen Landesregierung eine klare Absage erteilt.

Unsere kleine Serie klärt auf, was das genau bedeutet. Alle Informationen zum 3G Nachweis in Thüringen hier:

Die Verpflichtung zur Vorlage eines 3G Nachweises inkl. amtlichem Lichtbildausweis für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist NICHT mehr notwendig für den Besuch von

  • Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés
  • Fitnessstudios und Angeboten des Freizeitsports
  • Schwimmbädern und Saunen
    Diskotheken, Tanzclubs, sonstige Tanzlustbarkeiten und vergleichbare Veranstaltungen sowie auch
  • sexuellen Dienstleistungen mit nur 2 Personen sowie von mehr als 2 Personen