A1 Bescheinigung

Aktueller Stand 17.05.2021

Frau Dr. Bergner erhielt auf die im Sommer 2019 eingereichte Petition zur A1 Bescheinigung eine Antwort des Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

Die Antwort können Sie hier einsehen: Antwortschreiben Petitionsausschuss Deutscher Bundestag

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Handhabung der Bescheinigung A 1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz.

Hier die Handhabung der Bescheinigung A 1 herunterladen.

Hier finden Sie den aktuellen Stand zur Bescheinigung A 1: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Im Juni 2019 ging ein Schreiben von Matthias Kleiner von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil zum Thema A1 Bescheinigung. In seinem Brief machte er auf die Missstände aufmerksam, die durch die A1 Bescheinigung existieren und schlägt Änderungen vor.

Die wichtigsten Punkte des Schreibens finden Sie hier zusammengefasst:

Sachlage:

  • Ausnahmslos alle Geschäftsreisen werden erfasst – damit werden auch kurze Dienstreisen oder Forschungsaufenthalte in anderen Staaten als „Entsendung“ gewertet
  • Kontrollen und Sanktionen in Form von Bußgeldern sind deutlich verschärft worden
  • Betroffen davon sind besonders, reisende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sie werden in höchstem Maß in ihrer Mobilität eingeschränkt und können sich nicht mehr kurzfristig an internationalen Standorten zu wissenschaftlichen Arbeits- und Diskussionsrunden treffen
  • Erheblicher administrativer Aufwand und rechtliche Risiken
  • Ein Nutzen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist nicht erkennbar, ganz im Gegenteil
  • In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) als Grundrecht geschützt – doch durch die derzeitig geltende Gesetzeslage erheblich eingeschränkt und in ihrer Mobilität über die EU-Grenzen hinweg behindert

Daraus resultieren zwei Forderungen:

  1. Abschaffung von Bürokratiehindernissen in der Forschung

Zur EU-Verordnung 883/04/EG ist eine Änderung in Bezug auf A1-Bescheinigung erforderlich.

Zur Richtlinie 2014/67/EU, die der Durchsetzung der Entsende-Richtlinie 96/71/EG dient, sind ebenfalls Änderungen in Bezug auf Meldepflichten bei Geschäfts- und Dienstreisen erforderlich.

Es gibt eine Meldepflicht bei den Behörden vor Ort, bei nicht Einhaltung drohen sehr hohe Geldstrafen (Bsp.: Slowenien: bis zu 75.000 Euro).

  • aufgrund sehr unterschiedlich ausgestalteter Voraussetzungen für das Erfordernis einer Meldung im Ausland sowie fehlender Informationen dazu an geeigneter Stelle, bedeutet dies eine zusätzliche Hürde bei internationalen Geschäftsreisen, die in Wissenschaft und Forschung an der Tagesordnung sind
  • sofern es diese Meldepflicht innerhalb der EU überhaupt noch geben soll, müssen Meldungen zentral auffindbar sein und der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden
  1. Modifizierung und Präzisierung der überarbeiteten Entsenderichtlinie (2018/957/EU) vor der Umsetzung in nationales Recht. So wird geraten:

2.a) die Verkürzung des regulären Aufenthalts im inländischen Sozialversicherungssystem von 24 auf 18 Monate abzulehnen

2.b) unabhängig vom Sozialrecht die freie Wahl des in der Rom-I-Verordnung gewährten Arbeitsvertragsstatus beizubehalten

  • da ab 12 bzw. 18 Monaten das gesamte Arbeitsrecht des Zielstaates zu beachten ist
  • dies würde ein weiteres Hindernis für die Freizügigkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb der EU darstellen, das in Widerspruch zu den derzeitigen EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation steht, die auf die Beseitigung solcher Hindernisse abzielen
  • so wird ein erheblicher administrativer Aufwand zu erwarten sein, indem die jeweiligen Arbeitgeber entsprechende Auslandsentsendungsverträge unter der Anwendung des jeweils geltenden, im Zweifel unbekannten Arbeitsrechts des Zielstaates zu vereinbaren haben.
  • mit der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (2018/957/EU) befürchten wir eine weitere Verschärfung der Situation.
  • die Gestaltung nachhaltiger Rahmenbedingungen für Forschung ist daher im größten Interesse des deutschen Wissenschaftsstandortes

All das ist wichtig um künftig international insbesondere zwischen den beiden Großmächten China und USA konkurrenzfähig zu bleiben.

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Ein offener Brief zur Erleichterungen bei kurzen Entsendungen und Dienstreisen im EU-Binnenmarkt wurde im Oktober 2019 von den Geschäftsführern von den folgenden Verbänden verfasst. Sie weisen auf die aktuellen Gegebenheiten im Zuge der A1 Bescheinigung hin und beschreiben Forderungen die sich daraus ergeben.

Arbeitgeber Baden-Württemberg, AGV Banken Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes, AGV Der Versicherer als Arbeitgeber, BAVC Die Chemie Arbeitgeber, BDLI Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V., Bitkom, Bankenverband, Gesamtmetall Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, Markenverband, Nordmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V., Textil+Mode, Unternehmer NRW Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen e. V., VBW Die bayrische Wirtschaft, VCI Verband der chemischen Industrie e. V., VDA Verband der Automobilindustrie, VDMA, VKS Verband der Kali- und Salzindustrie e. V., WV Metalle, ZVEI: Die Elektroindustrie

Den Brief können Sie hier einsehen.