Pressemitteilung
Mit Bezug auf das zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes äußert sich die FDP-Abgeordnete Dr. Ute Bergner, MdL wie folgt:
„Ich freue mich, dass die von mir initiierten Änderungen zu mehr Transparenz und Bürgernähe aufgegriffen wurden und Eingang in die Gesetzesänderungen zum Thüringer Petitionswesen gefunden haben. Ich begrüße es, dass zusätzlich Ausschusssitzungen nunmehr unter Zustimmung der Petenten öffentlich stattfinden können – sofern die Petenten zustimmen. Ich plädiere außerdem dafür, dass auch der Fall, dass Petenten hier ihre Zustimmung nicht erteilen, in den Gesetzestext aufgenommen wird. Sollte der Petent eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wünschen, so muss ihm auch diese Möglichkeit – rechtlich verbrieft – zugestanden werden.“